Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Das kann verschiedene Gründe haben:
- Der Brief zu Ihrem Fahrzeug kommt noch. Sie erhalten Ihr Aktionsschreiben in dem Monat, in dem Sie auch Ihre Beitragsrechnung erhalten.
-
Ihr Fahrzeug ist nicht von der Aktion betroffen. Das ist dann der Fall, wenn
- Ihr Fahrzeug bereits in der niedrigsten km-Klasse versichert ist (6.000 km bei PKWs und Wohnmobilen, 2.000 km bei Motorrädern). Eine weitere Reduzierung der Fahrleistung würde sich dann nicht auf Ihren Beitrag auswirken.
- Das Fahrzeug erst nach dem 01.07.2020 bei uns versichert wurde.
- Ihr Fahrzeug in einem Tarif versichert ist, für den die Fahrleistung nicht beitragsrelevant ist (gilt vornehmlich für Anhänger).
Unabhängig von dieser Aktion können Sie jederzeit eine Anpassung Ihrer jährlichen Fahrleistung beantragen. Die Korrektur gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Hierfür können Sie unser Kundenportal nutzen (https://www.zurich.de/de-de/meine-zurich/anmelden) oder Ihre Agentur kontaktieren.
Bitte beachten Sie:
- nicht jede Korrektur führt zu einer Beitragsreduzierung
- eine Korrektur außerhalb der Aktion führt zu einer dauerhaften Vertragsanpassung, es sei denn, Sie weisen ausdrücklich daraufhin, dass die Korrektur nur für das aktuelle Versicherungsjahr gelten soll.
Es geht nicht darum, die Fahrleistung exakt zu bestimmen, sondern um Näherungswerte in 1.000er-Schritten.
Bei der Einschätzung kann z.B. der Abgleich des aktuellen km-Standes mit dem auf der letzten Werkstattrechnung (Inspektion, Reifenwechsel, o.ä.) helfen. Alternativ können Sie überschlagen, welche regelmäßigen Fahrten aufgrund der Coronaeinschränkungen für Sie weggefallen sind (z.B. Fahrten zur Arbeit, Urlaubsfahrten, Fahrten zu regelmäßigen Sport- und Freizeitaktivitäten etc.)
Eine Reduzierung unterhalb bzw. zwischen die angezeigten Grenzen bringt keine zusätzliche Vergünstigung und ist daher nicht möglich.
Sie finden die genaue Beschreibung der Erstattungs- bzw. Verrechnungsmodalitäten in Ihrem persönlichen Video, auf der Aktionszusammenfassung bei Abschluss Ihrer Eingaben. Die Art der Gutschrift (Erstattung oder Verrechnung) hängt vom Zeitpunkt Ihrer Fahrleistungskorrektur und von Ihrer vertraglich vereinbarten Zahlungsart (Lastschrift, Überweisung etc.) ab.
Im Rahmen dieser Aktion betrachten wir ausschließlich Verringerungen der jährlichen Fahrleistung und verzichten auf einen aktiven Plausibilitätsabgleich des gemeldeten km-Standes. Bei zukünftigen Maßnahmen und Aktionen kann der im Vertrag hinterlegte neue km-Stand jedoch berücksichtigt werden.
Eine "Neuerstellung" des Aktionsschreibens ist kurzfristig leider nicht möglich. Für den Fall, dass Sie Ihren Zugangscode nicht mehr haben, oder eine bereits durchgeführte Anpassung korrigieren möchten, benötigen wir eine E-Mail an vertrag@zurich.com mit folgenden Informationen:
- Betreff = Aktion Fahrleistungserstattung
- Ihre VS-Nummer und Kfz-Kennzeichen
- Ihre Fahrleistung mit dem versicherten Fahrzeug im aktuellen Versicherungsjahr
- Aktueller KM-Stand
Eine Reduzierung unterhalb bzw. zwischen die angezeigten Grenzen bringt keine zusätzliche Vergünstigung und ist daher nicht möglich.
Bei der Einschätzung kann z.B. der Abgleich des aktuellen km-Standes mit dem auf der letzten Werkstattrechnung (Inspektion, Reifenwechsel, o.ä.) helfen. Alternativ können Sie überschlagen, welche regelmäßigen Fahrten aufgrund der Coronaeinschränkungen für Sie weggefallen sind (z.B. Fahrten zur Arbeit, Urlaubsfahrten, Fahrten zu regelmäßigen Sport- und Freizeitaktivitäten etc.)
Diese Aktion und eine Beitragsanpassung für das Folgejahr sind grundsätzlich unabhhängig voneinander zu betrachten.
Die Rückerstattung berücksichtigt den Einmaleffekt einer geringeren Fahrleistung infolge der Pandemie und korrigiert den bereits gezahlten Beitrag für das laufende Versicherungsjahr.
Die Beitragsanpassung ist zukunftsgerichtet und berücksichtigt den nach aktuellen Erkenntnissen notwendigen Schadenbedarf für das nächste Versicherungsjahr.